Manager bei Besprechung von Unternehmensstatistiken

Management­überlassung
nach AÜG

Rechtssicherheit und volle Einsatzfähigkeit

Geschäftsfrau und Geschäftsmann bei Besprechung in Bürogebäude

Wir bringen Interim-Expertise auf Zeit in Ihr Unternehmen – rechtssicher, flexibel und ohne Compliance-Risiken

In Situationen, in denen Interim Manager in bestehende Weisungsketten integriert werden, gewinnt die Managementüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zunehmend an Bedeutung. Unternehmen benötigen hier absolute Rechtssicherheit, um Risiken auszuschließen und gleichzeitig von hochqualifizierten Interim Executives zu profitieren.

Wir bieten Ihnen genau diesen sicheren Rahmen: Der Interim Manager wird von uns für den Projekteinsatz befristet angestellt – inklusive vollständiger Lohnabrechnung, Sozialversicherungsbeiträge und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen. Anschließend erfolgt die rechtssichere Überlassung an Ihr Unternehmen.

So erhalten Sie volle Flexibilität und sofortige Umsetzungskraft, ohne regulatorische Risiken. Wir schaffen die Compliance-Basis, damit Sie sich ganz auf das konzentrieren können, was zählt: die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Transformations- undWachstumsprogramme mit Interim Executives, die nahtlos in Ihre Organisation eingebunden werden.

XQI Partner

Alle XQI Partner

Interim Manager gesucht? Unsere Partner finden für Sie die optimale Lösung – individuell, schnell und diskret.

Holger Rosemann

Tapani Hänninen

Robert Butz

Georg Larch

York von Massenbach

Ilka Herzog

Stephan Franken

Dirk Niederberghaus

Managementüberlassung – Flexibel führen, gesetzeskonform handeln

Die Managementüberlassung nach AÜG ist die ideale Lösung, wenn Sie Führungskräfte auf Zeit benötigen, die direkt in Ihre Unternehmensstrukturen integriert werden. Ob in Transformationsphasen, bei Vakanzüberbrückungen oder für spezielle Projekte – unser Modell bietet maximale Flexibilität bei voller Rechtssicherheit.

Wann ist die Managementüberlassung nach AÜG die richtige Lösung?

  • 1. Integration in bestehende Weisungsketten
    Müssen Interim Manager in Ihre hierarchischen Strukturen eingebunden werden? Die Managementüberlassung nach AÜG ermöglicht eine nahtlose Integration – ohne Risiko von Scheinselbstständigkeit oder Compliance-Verstößen.

  • 2. Rechtssichere Überlassung von Führungskräften
    Benötigen Sie sofort einsatzbereite Interim Executives, die direkt in Ihr Team eingebunden werden? Unser Modell stellt sicher, dass alle arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten erfüllt werden – für volle Compliance und minimale Haftungsrisiken.

  • 3. Flexibilität ohne langfristige Bindung
    Möchten Sie Führungskräfte temporär einsetzen, ohne langfristige Verträge abzuschließen? Die Managementüberlassung bietet die notwendige Flexibilität, um auf kurzfristige Anforderungen zu reagieren – AÜG-konform und ohne Kompromisse.

  • 4. Schutz vor regulatorischen Risiken
    Sind Sie besorgt über Compliance-Risiken bei der Einbindung externer Führungskräfte? Unser Modell eliminiert diese Risiken, indem es eine klare vertragliche Grundlage schafft – für sichere und transparente Prozesse.

Warum mit uns?

  • Rechtssichere Lösungen nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

  • Schnelle Bereitstellung von Interim Executives für Ihre spezifischen Anforderungen.

  • Volle Compliance – von der Lohnabrechnung bis zur Sozialversicherung.

Sprechen Sie uns an

Wir bieten Ihnen die rechtssichere Managementüberlassung, die Ihre Projekte vorantreibt – flexibel, compliant und ohne Risiko.