Wir bringen Interim-Expertise auf Zeit in Ihr Unternehmen – rechtssicher, flexibel und ohne Compliance-Risiken
In Situationen, in denen Interim Manager in bestehende Weisungsketten integriert werden, gewinnt die Managementüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zunehmend an Bedeutung. Unternehmen benötigen hier absolute Rechtssicherheit, um Risiken auszuschließen und gleichzeitig von hochqualifizierten Interim Executives zu profitieren.
Wir bieten Ihnen genau diesen sicheren Rahmen: Der Interim Manager wird von uns für den Projekteinsatz befristet angestellt – inklusive vollständiger Lohnabrechnung, Sozialversicherungsbeiträge und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen. Anschließend erfolgt die rechtssichere Überlassung an Ihr Unternehmen.
So erhalten Sie volle Flexibilität und sofortige Umsetzungskraft, ohne regulatorische Risiken. Wir schaffen die Compliance-Basis, damit Sie sich ganz auf das konzentrieren können, was zählt: die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Transformations- undWachstumsprogramme mit Interim Executives, die nahtlos in Ihre Organisation eingebunden werden.
